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AGB

AGB

1. Mandex GmbH
Die Mandex GmbH (nachfolgend: Mandex) ist ein ungebundener Versicherungsbroker (Registrierter Versicherungsvermittler Nr. F01389102) und eine GmbH nach schweizerischem Recht mit Sitz in 8306 Brüttisellen.

2. GELTUNGSBEREICH UND ÄNDERUNG DER AGB
Die vorliegenden AGB gelten als integrierender Bestandteil des von dem Auftraggeber unterzeichneten Versicherungsbroker Mandats. Der Auftraggeber bestätigt mit der Unterzeichnung des Versicherungsbroker Mandats, die AGB zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. Mandex behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderung kann auch durch Publikation im Internet erfolgen. Der Auftraggeber wird vorgängig in geeigneter Weise informiert. Ohne schriftlichen Widerspruch innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe gelten die Änderungen als genehmigt. Die jeweils gültige Version ist im Internet (unter www.mandex.ch) ersichtlich.

3. INHALT DES VERSICHERUNGSBROKER MANDATS
Mit Erteilung des Versicherungsbroker Mandats an Mandex übernimmt Mandex die Betreuung sämtlicher Versicherungsverträge bzw. — soweit entsprechend speziell vereinbart — einzelner namentlich bezeichneter Versicherungspolicen dem Auftraggeber. Mit Übernahme des Brokermandats ist Mandex ermächtigt, folgende Dienstleistungen zu erbringen: Analyse der bestehenden Versicherungsverträge; Abgleich des bestehenden Versicherungsschutzes mit dem tatsächlichen Risikoprofil des Auftraggebers; in Absprache mit dem Auftraggeber Umsetzung eines auf ihr Risikobedürfnis abgestimmtes Versicherungskonzepts; Orientierung und Beratung des Auftraggebers mit Bezug auf Trends und Entwicklungen im Versicherungsmarkt; Verwaltung der Versicherungsverträge (laufende Administration und Betreuung); Einholung von Versicherungsofferten, Einholung sämtlicher zur Erfüllung des Mandates notwendige Informationen, Unterstützung im Schadenfall. Auskünfte und Handlungsempfehlungen von Mandex beruhen auf deren breiter und langjähriger Erfahrung als Versicherungsbroker. Ungeachtet dessen kann aber bei spezifischen Themenstellungen das Beiziehen eines Rechtsanwalts, eines Finanz- oder Steuerexperten empfehlenswert bzw. unter Umständen sogar unumgänglich sein.

4. PFLICHTEN DES KUNDEN
Damit Mandex ihre Dienstleistungen sorgfältig erbringen kann, benötigt sie vollständige und wahrheitsgetreue Kundendaten. Der Auftraggeber bestätigt, dass alle Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen wahrheitsgemäss und vollständig sind. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass die Produktempfehlungen aufgrund seiner Angaben erfolgen. Mandex übernimmt keine Verantwortung für unvollständige oder unrichtige Angaben. Ausserdem ist der Auftraggeber dazu aufgefordert, Mandex umgehend Änderungen seiner Lebensumstände mitzuteilen, sofern sie sich auf die von Ihm erworbenen Produkte auswirken können. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Empfehlungen und ausgearbeitete Finanzkonzepte stets eine Momentaufnahme darstellen. Wenn Änderungen seiner Lebensumstände, die einen Einfluss auf die von Mandex vermittelten Produkte und Verträge haben können, nicht gemeldet werden, übernimmt Mandex keine Haftung für mögliche Folgen. Der Auftraggeber ist sich ebenfalls bewusst, dass auch Partnergesellschaften, insbesondere Versicherungsgesellschaften, ausserordentliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte haben und Versicherungsleistungen kürzen oder ablehnen können, wenn der Auftraggeber bei Vertragsabschluss Gefahrstatsachen verschwiegen oder falsch angegeben hat. Insbesondere bestätigt der Auftraggeber, dass alle Angaben in den Antragsdokumenten und gegebenenfalls den Gesundheitsfragebögen der Wahrheit entsprechen, unabhängig davon, ob sie von Ihm selbst oder von einer Drittperson ausgefüllt werden. Des Weiteren bestätigt der Auftraggeber, dass der die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des gewählten Versicherungsproduktes sowie eventuelle spezielle Bedingungen der gewählten Partnergesellschaft vor Vertragsunterzeichnung erhalten, verstanden und akzeptiert haben.

5. ENTSCHÄDIGUNG
Bei der Vermittlung von Einzel- und Kollektivlebensversicherungen, Krankenkassen sowie Personen- und Sachversicherungen erhält Mandex marktübliche Abschluss- und Betreuungsprovisionen als Entgelt für ihre Dienstleistungen von den Versicherungsgesellschaften.

Im Bereich der Einzel- und Kollektivlebensversicherungen erhält Mandex eine einmalige Abschlussprovision in Höhe von 4.9% bis max. 5.3% der relevanten Versicherungssumme. Krankenkassenabschlüsse werden mit einer Abschussprovision in der Höhe von 0 bis 24 der monatlichen Zusatzversicherungsprämie (VVG) und pauschal CHF 0.- oder 70.- für Grundversicherung (KVG) vergütet. Im Bereich der Personen- und Sachversicherungen erhält Mandex marktübliche und wiederkehrende Betreuungsprovisionen in der Höhe von 1% bis max. 18% der relevanten Jahresprämie oder Abschlussprovisionen in der Höhe von 9.4% bis max. 49.5%.

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Leistung von Abschluss- und Betreuungsprovisionen durch die Versicherer an Mandex einverstanden und verzichtet darauf, solche Entschädigungen von Mandex und eventuell von ihr beauftragten Dritten herauszufordern. Weitergehende Dienstleistungen welche Mandex in Absprache und auf ausdrücklichen Wunsch dem Auftraggeber zusätzlich erbringt, werden dem Auftraggeber zum vereinbarten Stundensatz zzgl. MWST in Rechnung gestellt.
Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker (vgl. Ziffer 2) sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen (Art. 21 Ziffer 18 MWSTG). Bei einer allfälligen diesbezüglichen Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung bleibt eine Nachforderung von Mandex für die bei ihr erhobene Mehrwertsteuer gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich vorbehalten.

6. STEUER- UND/ODER RECHTSBERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN
Mandex bietet unter eigenem Namen keine Steuer- und/oder Rechtsberatungsdienstleistungen an. Steuererklärungen füllt die Mandex lediglich aus, nach dem ihr zugrunde liegenden Informationen durch die steuerpflichtige Person. Gegebenenfalls informiert Mandex den Auftraggeber lediglich punktuell über bestimmte steuerliche Aspekte der vermittelten Produkte oder bietet die Dienstleistung zusammen mit einem qualifizierten Drittanbieter an. Die Berater von Mandex sind berechtigt, Ihnen auf Ihren Wunsch auf privater Ebene und in eigenem Namen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Steuern anzubieten, jedoch nicht im Namen von Mandex Sie erkennen an, dass es sich dabei um eine rein private Beratung Ihres Beraters handelt, für die Mandex keine Haftung übernehmen kann.

7. ZUSAMMENARBEIT MIT VERSICHERERN
Mandex verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts-/Sammelstiftungen), ist aber im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden.

Mandex betreut die Versicherungsverträge des Auftraggebers im Einvernehmen mit den zuständigen Versicherern und erbringt insoweit auch Dienstleistungen, die zu einer Arbeitsentlastung beim jeweiligen Versicherer führen. Schadenbehandlung und Schadenerledigung erfolgen durch den jeweiligen Versicherer. Mandex begleitet bei Bedarf diesen Prozess und interveniert nötigenfalls bei den Versicherern direkt. Das Prämieninkasso ist Sache des jeweiligen Versicherers.

8. INFORMATIONEN ZUR AUS- UND WEITERBILDUNG DER MITARBEITENDEN
Die registrierten Kundenberaterinnen und Kundenberater von Mandex verfügen über die gesetzlich geforderte Ausbildung und absolvieren die obligatorischen Weiterbildungen nach Art. 43 VAG. Die von der FINMA anerkannten Branchenorganisationen überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards. Anfragen zur Ausbildung oder Weiterbildung einzelner registrierter Kundenberaterinnen und Kundenberater können an folgende E-Mail gerichtet werden: info@mandex.ch

9. HAFTUNG
Mandex bzw. deren Mitarbeitende erfüllen ihre Aufgaben pflichtbewusst und mit bestmöglicher Sorgfalt. Für Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtige Auskünfte haften Mandex und ihre Mitarbeitenden nur, sofern Pflichtverletzungen auf eine grobfahrlässige oder absichtlich schädigende Verhaltensweise zurückzuführen sind. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich wegbedungen.

10. EINWILLIGUNG ZUR DATENVERARBEITUNG
Der Schutz Ihrer Daten geniesst bei uns höchste Priorität. Im Folgenden informieren wir Sie über die Nutzung Ihrer persönlichen Daten (im Folgenden “Daten”) im Rahmen Ihrer Zusammenarbeit mit Mandex. Mandex behält sich vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit anzupassen.

• VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN
Mandex erhebt Ihre Daten zwecks umfassender und professioneller Analyse Ihrer individuellen und wirtschaftlichen Situation sowie zur Unterbreitung möglicher Produktempfehlungen. Die erfassten Daten umfassen personenbezogene Informationen wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Geburtsdatum, Beruf, Familienstand, Post- und Bankverbindungen. Darüber hinaus können auch sensible Daten wie Gesundheitszustand, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, objektbezogene Informationen, finanzielle Bonität sowie Vertragsdaten mit Partnergesellschaften von Mandex und Drittunternehmen erfasst werden. Der Auftraggeber willigt ein, dass Mandex die erforderlichen Daten zur Beratung und Vermittlung von Kapitalanlage-, Versicherungs-, Krankenversicherungs-, Vorsorge- und Immobilienfinanzierungs- und Finanzierungsprodukten erheben, verarbeiten und nutzen darf. Sie stimmen zu, dass Mandex die Daten an interne Abteilungen von Mandex und Tochterunternehmen sowie an von Ihnen ausgewählte Vertragspartner (wie Versicherungen, Banken, Investmentgesellschaften, Krankenkassen) zwecks dortiger Verarbeitung und Nutzung übermitteln darf, soweit dies für potenzielle zukünftige Vertragsabschlüsse oder zur Durchführung eines bestehenden Vertrags erforderlich ist. Die Daten werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Mandex verwendet automatisierte Auswertungsinstrumente, um Ihnen individualisierte und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratungsdienstleistungen und Angebote anzubieten. Dadurch ermöglicht Mandex gezielte Kommunikation und Werbung, einschliesslich Marktforschung und Meinungsumfragen sowie die Erstellung von Statistiken.

• DATENSPEICHERUNG
Indem Sie Ihre Zustimmung geben, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zu Speicherzwecken auf cloudbasierten Plattformen und externen Servern übertragen und dort gespeichert werden dürfen. Ihre Daten werden ausschliesslich in der Schweiz gespeichert.

• KOMMUNIKATIONSWEGE UND SICHERHEIT
Sie sind damit einverstanden, dass Mandex mit Ihnen über verschiedene Kommunikationskanäle wie Post, E-Mail, Messenger-Dienste, soziale Medien oder Telefon in Kontakt tritt und kommuniziert. Sie sind sich dabei bewusst, dass es allgemein bekannte Risiken gibt, wie das schwer kontrollierbare Datennetz und insbesondere die Möglichkeit, dass Unbefugte auf die ausgetauschten Informationen zugreifen, sie verändern und weitergeben können. Sie akzeptieren, dass Mandex keine Haftung für mögliche Schäden übernehmen kann, die auf solche Risiken zurückzuführen sind.

• VERTRAULICHKEIT
Mandex hat alle Mitarbeitenden, Beratenden, Subunternehmen und Partnergesellschaften vertraglich dazu verpflichtet, eine streng vertrauliche Datenbearbeitung durchzuführen. Die Mitarbeitenden und Beratenden erhalten entsprechende Schulungen, um diesen Verpflichtungen nachzukommen.

• AUSKUNFT UND AUFLÖSUNG DER ZUSAMMENARBEIT
Der Auftraggeber hat das Recht, kostenlos Auskunft über die gespeicherten Daten zu Ihrer Person, deren Herkunft, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, den Zweck deren Erhebung und der Speicherdauer zu erhalten, sowie deren Löschung zu verlangen. Die vorliegende Einwilligung zur Datenverarbeitung kann jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an Mandex widerrufen werden. Ein Widerruf der Einwilligung oder Begehren zur Löschung Ihrer Daten führt zur Beendigung des Beratungsauftrags und der Zusammenarbeit mit Mandex. Bitte beachten Sie, dass es auch nach Beendigung des Beratungsverhältnisses oder von durch Mandex vermittelten Verträgen erforderlich sein kann, dass Mandex Kundendaten mit Partnergesellschaften austauscht, um die Abwicklung und Beendigung dieser Vertragsverhältnisse sicherzustellen. Dies kann beispielsweise bei späteren Anfragen von Ihnen oder für die Erstellung von Steuerauszügen erforderlich sein.

11. EINHALTUNG VON GESETZLICHEN UND REGULATORISCHEN VORSCHRIFTEN
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung von auf ihm in jedem Land anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften (einschliesslich Steuergesetzen) verantwortlich und er hält die für ihn geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften jederzeit ein.

12. ZUSAMMENARBEITSPARTNER DER Mandex GmBH

Allianz Suisse Gruppe Helvetia-Gruppe
Assista Innova
Assura-Gruppe Mobiliar-Gruppe
AXA-Gruppe Neosana-Gruppe
Baloise-Gruppe Orion Rechtsschutz
Belsura PAX-Gruppe
CAP Rechtsschutz Power Group GmbH
Concordia-Gruppe Protekta
CSS-Gruppe Sanitas-Gruppe
Dextra-Gruppe SWICA-Gruppe
enb Versicherungen GmbH Sympany-Gruppe
ERV Europäische Reiseversicherung Simpego
Fortuna Rechtsschutz TONI Digital
Generali-Gruppe Visana-Gruppe
Global Sana Wefox-Gruppe
Groupe-Mutuel-Gruppe Zurich-Gruppe
Helsana-Gruppe

13. DAUER BROKERMANDAT
Das Versicherungsbroker Mandat tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft und kann jederzeit gegenseitig widerrufen bzw. gekündigt werden. Vorbehalten bleiben Schadenersatzfolgen im Fall einer Kündigung zur Unzeit. Als Kündigung zur Unzeit gilt die Aufhebung des Versicherungsbroker Mandats durch den Auftraggeber zwei Monate und weniger vor dem Hauptverfall der Mehrheit der einzelnen von Mandex betreuten Versicherungsverträge. Bemühungen von Mandex in dieser Zeit sowie damit zusammenhängende Kosten und angefallene Auslagen sind von dem Auftraggeber zu ersetzen.

14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Der Broker Mandat untersteht Schweizer Recht. Allfällige Klagen aus dieser Mandatsvereinbarung sind am Sitz oder Wohnsitz der beklagten Partei anhängig zu machen.

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